Alte Klausuraufgaben
Klausurhinweise
Es sind keine grafischen Taschenrechner sowie Armbanduhren zugelassen!
Die rasante technische Entwicklung der letzten Jahre lässt die Grenze zwischen Taschenrechnern und Smartphones immer weiter verschwimmen.
Insbesondere seit Modelle mit integriertem WLAN auf dem Markt sind und es gelungen ist, Android auf einem handelsüblichen Taschenrechner zu betreiben, können diese Geräte als Kommunikationsmittel benutzt werden.
Aus diesem Grund sind ab sofort bei allen Klausuren keine grafischen Taschenrechner mehr als Hilfsmittel zugelassen. Zwar geht die Grafikfähigkeit nicht zwangsläufig mit Kommunikationsmöglichkeiten einher, allerdings sind die Geräte in Klausursituationen von den Aufsichten nicht zu unterscheiden. Gleiches gilt für Armbanduhren. In jedem Klausurraum sind deshalb Wanduhren vorgesehen.
Prüfungsmodalitäten werden in den entsprechenden Veranstaltungen kommuniziert.
Soweit nicht anders kommuniziert, gilt diese Regelung für alle am Lehrstuhl angebotenen Klausuren.
Gemäß Rundschreiben 2016-03 des Prüfungsausschusses Bauingenieurwesen
Die Klausurunterlagen sind vollständig abzugeben.
Diese bestehen aus der vollständigen Aufgabenstellung und sämtlichen während der Klausur beschriebenen Blättern.
Eine Zuwiderhandlung wird als Täuschungsversuch gewertet und führt zum Nichtbestehen der Prüfung.